Hilfethemen Auswahl der richtigen Anzahl von ERSTE-HILFE-KOFFERN in Betrieben

Thomas Hageleit
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Der Verbandskasten in Betrieb und Kfz

In jedem Unternehmen ist mindestens einer zu finden: Ein Verbandskasten. Zu unterscheiden ist der Verbandskasten für Betriebe (DIN 13157, DIN 13169) bzw. für Fahrzeuge (DIN 13164). Grundsätzlich gehört ein Verbandskasten für das Auto nicht in Firmenräume, wohingegen ein Verbandskasten für Betriebe auch für Fahrzeuge geeignet ist.

Der Verbandskasten sollte vor Schmutz, Nässe sowie hohen Temperaturen geschützt sein. Das Verbandmaterial muss regelmäßig geprüft werden. Die Sterilmaterialien (Kompressen, Verbandpäckchen und Verbandtuch) sind mit einem Verfalldatum versehen - meist sind das 5 Jahre nach Produktionsdatum. Heftpflaster und Wundschnellverband werden mit der Zeit unbrauchbar, da der Klebstoff durch Alterung, seine Klebkraft einbüßt. Ebenso werden die Einmalhandschuhe ggf. mit der Zeit porös.

Die Anzahl der Verbandskästen variiert je nach Betriebsgröße und Branche

Erlaubt ist - was gefällt!

Die Art der Verpackung des Erste-Hilfe-Materials ist zweitrangig, insofern es sich um ein "geeignetes" Behältnis handelt: Koffer, Kasten, Rucksack, Tasche, Schrank. Statt eines großen Verbandkastens können zwei kleine Verbandkästen verwendet werden. Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Auto-Verbandkasten (DIN 13164) als kleiner Verbandkasten verwendet werden.

Aktualisierte DIN-Normen für Verbandkästen im Betrieb

Die DIN 13157 (kleiner Verbandkasten) und die DIN 13169 (großer Verbandkasten) wurden aktualisiert und mit dem Ausgabedatum 11/2021 veröffentlicht. Im Vergleich zu den DIN Versionen 2009 hat sich wenig geändert. Es sind keine Erste-Hilfe-Materialien entfallen. Neu hinzugekommen sind, vor dem Hintergrund der pandemischen Lage, Gesichtsmasken (mindestens Typ I, nach DIN EN 14683). Auch Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut wurden aufgenommen. Zu den meistverbrauchten Verbandmaterialien zählen Pflaster; die Aktualisierung der Normen wurden genutzt, um deren Menge zu erhöhen.

Die geänderten Inhalte der Verbandkästen gibt die nachfolgend dargestellte
Liste wieder, wobei die Änderungen farblich hervorgehoben sind.

Vorhandene Verbandkästen können ohne großen Aufwand der neuen Normen entsprechend ergänzt werden. Es wird daher empfohlen bei der nächsten Überprüfung der Verbandkästen die neuen Materialien aufzunehmen.


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